office (+352) 88 81 12-1  
fax (+352) 88 91 83         
E-mail info@erg.lu  

 

Finanzielle Unterstützung in Luxemburg

  • Der Luxemburgische Staat sieht eine finanzielle Hilfe von 50% der effektiven Anlagen-Kosten vor, mit einem Maximum von 3.000 Euro für die Herstellung von Warmwasser und 5.000 Euro, falls die Heizung des Gebäudes auch unterstützt wird.  (> Mémorial N83  Kapitel3 Artikel 7)

  • Unternehmen (unabhängig von der Gröβe), welche in eine solarthermische Anlage investieren, können eine finanzielle Unterstützung anfragen laut dem neuen Gesetz "nouvelle loi relative à un régime d’aides à la protection de l’environnement et à l’utilisation rationnelle des ressources naturelles" vom 18. Februar 2010: guichet.public-aide-protec-environnement

> Fiche technique - Installations solaires thermiques

  • Verschiedene Gemeinde unterstützen auch finanziell eine Investition in die Solarthermie. Zum Installieren der Sonnenkollektoren muβ bei der Gemeinde nachgefragt werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

  • Sogar der Fonds « nova naturstrom » von Enovos belohnt Projekte mit besonders innovativem, nachahmenswertem oder didaktisch wertvollem Charakter, welche die erneuerbaren Energien in Luxemburg betreffen. Eine Prämie "Solarthermie" kann für Anlagen mit Heizungsunterstützung oder für groβflächige und öffentliche Anlagen beantragt werden. Das Antragsformular und die Zuteilungsmodalitäten sind erhältlich über: Enovos