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Steuerliche Behandlung

Als Betreiber einer kleinen privaten Photovoltaik-Anlage (Anlagenleistung bis 4kWp)  oder einer kollektiven Anlage, wo Ihr Anteil nicht 4 kWp überschreitet, wird die Stromerzeugung als Amateur-Aktivität eingestuft und die Einkünfte aus dem Verkauf des produzierten Stroms müssen nicht angemeldet und versteuert werden. Ausgaben bezüglich des Betriebs der Installation können jedoch nicht steuerlich abgesetzt werden.

Falls die Anlage über einen Kredit finanziert wurde, können nur die Zinsen in Ihrer Steuererklärung unter "Sonstige Abgaben" aufgeführt werden.  

Bei Anlagen >4kWp wird der Betrieb als kommerzielle Aktivität angesehen: Die Anlage wird als ein Investitionsgut angesehen, die Einkünfte, Zuschüsse (und eventuell die jährliche Prämie bei Inbetriebnahme der Anlage vor 2008) sind zu versteuern. Eine eventuelle Subvention im Kapital verringert den Anschaffungspreis, also die versteuerbare Basis.

Ausgaben in Bezug auf den Betrieb der Anlage, Zinsen bei einem Bankdarlehen und die Abschreibung der Investition können von den Steuern abgesetzt werden.

Für weitere Informationen: Circulaire L.I.R. Nr 14/2 vom 23.Mai 2003