office (+352) 88 81 12-1  
fax (+352) 88 91 83         
E-mail info@erg.lu  

 

Investitionszuschüsse in Luxemburg

 

1)  Als Privatperson, a.s.b.l. (Verein ohne Gewinnzweck) und privater oder öffentlicher Bauherr (auβer dem Staat) wird Ihnen eine finanzielle Hilfe in Form einer Subvention vom Umweltministerium gewährt. Zur Zeit stellt diese Hilfe 30% der effektiven Kosten Ihrer Photovoltaik-Anlage dar, falls diese auf einer Gebäudehülle installiert bzw. in einem Gebäude integriert wird. Diese Förderung ist jedoch auf ein Maximum von 1.650 Euro pro kWp begrenzt.

 

[kWp stellt den Wert für die optimale Leistung eines PV-Moduls unter normierten Laborbedingungen dar (p steht für das englische "peak"; im Französischen wird c für "crête" verwendet). Die reale Leistung ist normalerweise weniger und hängt von Lage und äuβeren Bedingungen ab] 

 

Die maximale Anlagenleistung ist auf 30 kWp pro Projekt und pro Standort beschränkt. Mémorial A83 vom 28 April 2009 (Kapitel3, Artikel8)

(Eine Anlage kann auch kollektiv von mehreren Privatpersonen betrieben werden)

 

Die Rechnung der Investition muβ spätestens am 31. Dezember 2012 erstellt sein und der Antrag spätestens bis zum 1. März des Folgejahres eingereicht werden, um von dieser Förderung profitieren zu können. Förderfähig sind Material- und Montagekosten für Module, Wechselrichter, Montagesystem, Verkablung, elektrische Schutz-Vorrichtungen und Einspeisezähler; jedoch keine sonstige Dacharbeiten und generelle Änderungen an der bestehenden Elektroinstallation (Anhang 1 Nr4 vom Mémorial A83).

 

Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob eine Genehmigung für die Installation der Anlage erforderlich ist und ob die Gemeinde Sie eventuell auch finanziell unterstützt.

 

Die Investition kann ohne Eigenkapital mittels Eco-Darlehen getätigt werden, wobei das Darlehen schon in 10 Jahren von dem Ertrag der Anlage zurückbezahlt werden kann. Bitte wenden Sie sich an Ihre Bank oder an die BCEE, welche einen attraktiven (variablen) Zinssatz für umweltfreundliche Energieproduktion anbietet. Je nach Höhe des Darlehens entfallen nur geringe Kommissions-Kosten.

 

2) Für groβe Unternehmen ist laut dem neuen Gesetz "loi relative à un régime d’aides à la protection de l’environnement et à l’utilisation rationnelle des ressources naturelles du 18 février 2010" kein Investitionszuschuβ mehr für eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Weitere Information finden Sie unter Guichet publique/entreprises

 

3) Für kleine und mittelständische Unternehmen (PME), die zum Bereich der "Classes moyennes" gehören, besteht noch die Möglichkeit einen finanziellen Zuschuβ für die Installation einer Photovoltaik-Anlage (auf oder in der Gebäudehülle, maximale Leistung 30 kWp) anzufragen. Zur Kenntnisnahme der aktuellen Konditionen und der Höhe des Zuschusses muβ zuerst eine prinzipielle Anfrage getätigt werden. Weiter Information sind erhältlich im Ministerium der "Classes Moyennes et Du Tourisme" (Abteilung: Zuschüsse für PME)  mcm.public.lu/fr/aides/regimes/environnement

beziehungsweise  unter:

guichet.public.lu/fr/entreprises/finances-aides/aides-environnement/pme-artisanat-commerce

 

sowie im Mémorial A Nr142 vom 6.August 2004 .

 

4) Gemeinden können auch von einer staatlichem Zuschuβ in Höhe von 15% der Investitionskosten profitieren (Installation auf oder in der Gebäudehülle) mit einem Maximum von 900€ pro kWp unter vorheriger Zustimmung vom Ministerium (circulaire 2489 vom 20. April 2005). Bitte wenden Sie sich an das Umweltministerium.

 

Weitere information sind erhältlich unter myenergy.lu. Zuschüsse können auch über ETIKA für Projekte angefragt werden, die einen innovativen Charakter haben oder die von Institutionen getragen werden, die diese Anlagen gemeinsam betreiben, z.B. Gemeinden, Schulen, Zusammenschlüsse von Vereinen.

 

Achtung: Sie verfügen nicht sofort über den finanziellen Zuschuβ; die gesamten Kosten sind am Anfang der Investition vorzusehen!

 

Die Angaben bezüglich der staatlichen Zuschüsse beziehen sich auf die zur Zeit gültigen Gesetze. Die aktuellen Veröffentlichungen im Mémorial sind gültig, auch wenn wir uns bemühen, Änderungen so schnell wie möglich auf unserer Internetseite zu aktualisieren