
Einspeisevergütung
Seit einer geraumen Zeit gibt es Überlegungen in ganz Europa bezüglich der staatlichen Fördermittel für erneuerbare Energien - besonders für die Photovoltaik; Kosten die schluβendlich jeder Stromverbraucher tragen muβ (in Luxemburg über den Fonds de Compensation, wo Ihr persönlicher Beitrag sofort auf Ihrer Stromrechnung ersichtlich ist). Ohne diese Fördermittel würden die meisten Menschen und Unternehmen aus finanztechnischen Gründen nicht in erneuerbare Energien investieren.
Der globale Preis für Strom, produziert aus fossilen Rohstoffen, wird auch ohne Förderung vom "grünen" Strom weiterhin ansteigen; die durch die Fördermittel gesteigerte Produktion von Photovoltaik-Komponenten hat mittlerweile die Anlagenkosten verringert und die Fördermittel wurden dementsprechend schon zurückgestuft. Der Beitrag jedes Stromverbrauchers trägt somit schluβendlich neben dem Umweltschutz dazu bei, daβ in einigen Jahren die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen billiger wird als aus fossilen Quellen, wovon jeder profitieren wird.
Unabhängig von Ihrem rechtlichen Status (Privatperson, Unternehmen, Gemeinde) wird die Einspeisevergütung TPV für den ins öffentliche Netz eingespeister Strom (erzeugt von Photovoltaikanlagen, die auf oder in Gebäudehüllen errichtet sind und deren Netzeinspeisung ab dem 1. Januar 2008 erfolgte) berechnet in Abhängigkeit der Anlagenleistung:
Ø Kleiner oder gleich 30 kWp:
TPV(P)= 420*(1-(n-2008)*3/100)/1000 €/kWh
Ø Ab 30kWp bis 1 MWp:
TPV(G) = 370*(1-(n-2008)*3/100)/1000 €/kWh
wobei n das Kalenderjahr der Ersteinspeisung (n ≥2008) ist; Einspeisungsvergütung auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet.
Die Einspeisevergütung beträgt konkret für das Jahr 2011 0,38€/kWh für eine installierte Leistung kleiner gleich 30kWp (Einspeisevergütung ohne MwSt)
Mémorial A16 vom 12.Februar 2008 (Kapitel5, Artikel 8)
Die Einspeisevergütung und ihre Höhe wird für die Dauer von 15 Jahren ab der ersten Einspeisung garantiert.
Bemerkungen:
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Nach den 15 Jahren mit garantierter Einspeisevergütung wird der Stromverkaufs-preis vom Netzbetreiber laut den dann geltenden Marktpreisen festgelegt.
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Für grössere Anlagen > 1 MWp oder Anlagen, die nicht auf Gebäuden installiert sind (Bsp: Solarparks) wird der Strompreis mit dem Netzbetreiber laut den aktuellen Marktpreisen festgelegt.
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Falls Sie in eine Photovoltaikanlage investieren wollen, sollten Sie nicht zu lange warten, da die staatlichen Zuschüssen dem Marktpreis angepasst werden:
In der vorherigen gesetzlichen Regelung
(Installation von Anlagen vor 2008) betrug die Förderung für eine
Privatperson noch 50% (mit maximal 4.000€/kWp) und die
Einspeisevergütung setzte sich zusammen aus einer Prämie
(0.55€/kWh
für
2001
und 2002; 0.50€/kWh
für 2003, 0.45 €/kWh
für 2004
bis
2007) zusätzlich zum
Stromverkaufspreis
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auf eine Dauer von 20 Jahren garantiert!
Diese Prämie muβ jedoch jedes Jahr vom
Anlagenbetreiber angefragt werden.
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Ein Zuschuβ für eine Energieberatung ist auch erhältlich, falls die Photovoltaikanlage als Maβnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes installiert wird.
Die Angaben bezüglich der Einspeisevergütung beziehen sich auf die zur Zeit gültigen Gesetze. Die aktuellen Veröffentlichungen im Mémorial sind gültig, auch wenn wir uns bemühen, Änderungen so schnell wie möglich auf unserer Internetseite zu aktualisieren.

